Haus – & Platzordnung

Regeln für den respektvollen Umgang miteinander

Stand 28.08.2025 | Version 1.0

Geltungsbereich & Hausrecht

Diese Ordnung gilt für Vereinsgebäude (inkl. Kantine, Sanitär), den gesamten Außenbereich (Vereinsgelände/Trainingsplätze/Parkplätze) sowie für alle Kurse, Workshops und Veranstaltungen. Mit Betreten des Geländes/der Räume erkennen Besucher und Teilnehmer die Regeln an. Der Verein übt das Hausrecht aus; Anweisungen von Vorstand, Trainern und Aufsicht sind zu befolgen. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis, bei Wiederholung/Agravation zum Kurs- bzw. Vereinsausschluss.

1. Zugangsvoraussetzungen (Hund und Halter)
  1. Haftpflichtversicherung: Pro Hund ist eine auf den Halter lautende Haftpflicht mit mind. € 725.000 Deckung für Personen- und Sachschäden nachzuweisen; Nachweis auf Verlangen vorzuzeigen.
  2. Melde-/Sachkundenachweis (NÖ): Hundehaltung ist bei der Gemeinde zu melden. Die allgemeine Sachkunde (NÖ Hundepass) ist – sofern noch nicht vorhanden und gesetzlich vorgesehen – binnen sechs Monaten nach Meldung zu absolvieren; für Hunde gem. Gesetz mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. „auffällige Hunde“ gilt zusätzlich die erweiterte Sachkunde. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
  3. Kennzeichnung/Registrierung: Hunde sind gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert.
  4. Gesundheit: Nur gesunde, frei von ansteckenden Krankheiten erscheinende Hunde; regelmäßige Parasitenprophylaxe wird erwartet.
  5. Läufige Hündinnen: Teilnahme nur nach vorheriger Absprache mit dem Trainer; der Verein kann Teilnahme/Anwesenheit zeitweise untersagen.
2. Verhalten und Sicherheit
  1. Rücksicht & Umgang: Jeder verhält sich respektvoll und sachlich; Beleidigungen, Diskriminierung oder aggressives Auftreten werden nicht toleriert.
  2. Leinenführung: Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt Leinenpflicht. Ableinen ist nur erlaubt, wenn der Trainer einen Bereich ausdrücklich freigibt und das Team dafür geeignet ist.
  3. Lösen vor Kursbeginn: Vor Kursbeginn ist der Hund außerhalb des Geländes zu lösen; Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entsorgen.
  4. Ausrüstung: Zugelassen ist nur tierschutzkonforme Ausrüstung. Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Stopp, elektrisierende oder chemische Dressurgeräte sowie Vorrichtungen, die Hecheln oder Wasseraufnahme verhindern, sind verboten.
  5. Trainerhoheit & Eingriffsrecht: Den Anweisungen der Trainer ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Gefahr im Verzug dürfen Trainer eingreifen, Teams trennen und Übungen abbrechen. Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind.
3. Kinder und Begleitung

Kinder dürfen das Gelände und die Trainingsbereiche nur unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten betreten. Die Aufsichtsperson achtet darauf, dass Kinder keine Hunde bedrängen, keine Geräte benutzen und keine Übungen stören. Sie haftet für Schäden, die aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen.

4. Alkohol, Rauchen und Substanzen

Alkoholisierte Personen haben keinen Zutritt zu Training/Platz und müssen diesen auf Anweisung verlassen. Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt; in Innenräumen ist es untersagt.

5. Kantine und Innenräume

In der Kantine werden keine mitgebrachten Speisen und Getränke konsumiert. Auf allen Trainingsflächen gilt aus Sicherheitsgründen ein Glasverbot. Räume und Sanitäranlagen sind sauber zu halten; Verschmutzungen sind umgehend zu melden. In Toiletten werden keine Fremdstoffe entsorgt. Fluchtwege sind frei zu halten; offenes Feuer und Rauchen sind in Innenräumen verboten.

6. Workshops und Veranstaltungen
  1. Pünktlichkeit und Abmeldung: Teilnehmer erscheinen pünktlich und melden sich bei Verhinderung rechtzeitig ab, damit Plätze freigegeben werden können.
  2. Foto/Video (weitere Hinweise unter 10.): Aufnahmen durch den Verein während Veranstaltungen und Kurse sind auf dem Vereinsgelände jederzeit möglich. Eigene Foto- oder Videoaufnahmen sind nur erlaubt, wenn sie den Ablauf nicht stören und die Rechte anderer gewahrt bleiben. Aufnahmen des Vereins sind unter den Bedingungen in Ziffer 10 zulässig.
7. Hunde im Auto

Auf dem Vereinsgelände werden Hunde nicht dauerhaft im Fahrzeug zurückgelassen. Hohe Temperaturen, Kälte und mangelnde Luftzufuhr können in kurzer Zeit lebensgefährlich sein. Stellt der Verein eine Gefahr fest, informiert er den Halter und zieht, wenn erforderlich, Polizei oder Tierrettung hinzu.

8. Parken und Gelände

Das Parken ist nur auf markierten Flächen erlaubt, der Eingang bzw. Ein- und Ausfahrten sind freizuhalten.

9. Haftung
  1. Eigenverantwortung: Jeder betritt das Gelände und nimmt am Training in eigener Verantwortung teil.
  2. Vereinshaftung: Der Verein haftet – ausgenommen bei Personenschäden – für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn seinen Organen oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
  3. Personenschäden: Für Personenschäden haftet der Verein nach den gesetzlichen Bestimmungen (auch bei leichter Fahrlässigkeit).
  4. Halterhaftung: Für Schäden, die ein Hund verursacht, haftet der Halter. Schäden am Vereinsinventar sind zu melden und zu ersetzen.
10. Foto/Videoaufnahmen und Datenschutz
  1. Aushang & Information: Der Verein kann bei Trainings und Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Öffentlichkeitszwecken erstellen. Am Eingang und bei der Anmeldung informiert ein gut sichtbarer Aushang über die Aufnahmen; der Verein Rudelzeit ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Eine ausführliche Datenschutzinformation ist online abrufbar.
  2. Widerspruch: Wer nicht abgebildet werden möchte, teilt das dem Trainer/der Organisation mit; der Verein berücksichtigt den Widerspruch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Minderjährige werden nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht.
  3. Teilnehmer-Aufnahmen: Eigene Aufnahmen von Teilnehmern dürfen andere Personen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung zeigen; Veröffentlichungen ohne Rechtsgrundlage sind unzulässig.
11. Verbote, Maßnahmen und Sanktionen

Tierschutzwidrige Methoden, die Missachtung von Traineranweisungen sowie sonstiges gefährdendes oder grob störendes Verhalten sind untersagt. Der Verein kann je nach Schwere Verwarnungen aussprechen, Teilnehmer sofort des Platzes verweisen, Trainings abbrechen, Kursplätze entziehen und in gravierenden Fällen Behörden informieren oder einen Vereinsausschluss einleiten.

12. Schlussbestimmungen

Der Verein kann diese Ordnung aus wichtigem Grund anpassen; die jeweils aktuelle Fassung wird ausgehängt und online veröffentlicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Zwingende gesetzliche Regelungen gehen dieser Ordnung vor.

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